«Wir gestalten unsere Zukunft nach den Erkenntnissen aus der Vergangenheit.» Thomas Hobbes (1588- 1679)

Wer ist verantwortlich?

Die Verantwortung für die Qualität der offenen Kinder- und Jugendarbeit liegt bei den Auftraggebenden und den Auftragnehmenden.

Die Auftraggebenden tragen die strategische Verantwortung für die Qualität. Der DOJ versteht die Steuerung der Qualitätsentwicklung als eine wichtige Führungsaufgabe. Dort, wo dieser Bereich als politisch-öffentliche Aufgabe verstanden wird, ist dies der Gemeinderat oder eine vom Gemeinderat eingesetzte Jugendkommission. Sie müssen die Ergebnisse der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor den Mitgliedern der Gemeinde verantworten. Häufig wird die der Jugendarbeit vorgesetzte Person in der Gemeindeverwaltung mit der strategischen Leitung eines Qualitätsentwicklungsprozesses beauftragt. In vielen Gemeinden ist dies die Leitungsperson eines Sozialdienstes, wobei in kleineren Gemeinden manchmal auch Gemeinde- schreiber/-innen  solche Verantwortungsbereiche innehaben.

Die Auftragnehmenden tragen die operative Verantwortung für die Qualität.

In kleineren Gemeinden sind es oft die an der Basis tätigen Jugendarbeiter/-innen, welche die Leitung eines Prozesses zur Qualitätsentwicklung oder -sicherung übernehmen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass sie von ihren Vorgesetzten einen Auftrag erhalten oder sich einen solchen einholen. Nur mit diesem Vorgehen kann sich der Dialog zwischen den verschiedenen Beteiligten über die Tätigkeiten der offenen Kinder- und Jugendarbeit optimal entfalten.